Bestimmte Produkte und Dienstleistungen müssen in einem Jahr barrierefrei sein

28. Juni 2024

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet privatwirtschaltliche Akteure, bestimmte Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu erbringen. Für Teile der Privatwirtschaft drängt daher die Zeit, sich zu fragen: Fallen meine Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des BFSG? Wenn ja, welche Anforderungen an die Barrierefreiheit müssen sie erfüllen? Wer kann bei der Umsetzung unterstützen?

Unsere drei Tipps für die Umsetzung:

  1. Bauen Sie ein grundsätzliches Verständnis für die gesetzliche Verpflichtung auf: Einstiegsinformationen zum BFSG und der entsprechenden Verordung, die wir gemeinsam mit Expert*innen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit verfasst haben, finden Sie in einem Blog-Artikel auf unserer Website bitvtest.de unter Der European Accessibility Act und die Umsetzung in Deutschland.
  2. Machen Sie sich grundsätzlich mit dem Konzept der digitalen Barrierefreiheit vertraut: Auf unserer Informationsplattform "BIK für Alle" erläutern wir verständlich, warum Barrierefreiheit wichtig ist, stellen Menschen mit Behinderungen vor, die auf barrierefreie digitale Angebote angewiesen sind, und unterstützen die Umsetzung mit zahlreichen Leitfäden.
  3. Lassen Sie sich außerdem von Barrierefreiheits-Expert*innen unterstützen: Gerade wenn im eigenen Team die Expertise noch fehlt, können Beratungs- und Test-Dienstleistungen helfen. Barrierefreiheits-Expert*innen können beispielsweise testen, ob ihre Dienstleistungen, etwa eine Website oder App, den geforderten Barrierefreiheiststandards entspricht, und Sie bei der Optimierung beraten. Auf unserer Website bitvtest.de können Sie verschiedene Dienstleistungen anfragen. Hier gibt es auch detaillierte Informationen wie Konformitätstests ablaufen, etwa der BIK BITV-Test (Web) oder BIK BITV-Test (App).