Neues von BIK: BIK erläutert die Umsetzung der 'Erklärung zur Barrierefreiheit'

5. Dezember 2019

Öffentliche Stellen, die ihre Website oder App im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2102 gestalten wollen, müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Doch wie geht das und welche Inhalte sind hier obligatorsch? In einem neuen Artikel erläutert BIK, wie eine Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt werden kann.

Die EU-Richtlinie 2016/2102 „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ verpflichtet EU-weit alle öffentlichen Stellen zu barrierefreien Internetseiten und Apps und legt zudem fest, dass diese für ihre Webseiten und Apps eine „detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit“ bereitstellen und diese regelmäßig aktualisieren müssen. Auch die Einrichtung eines „Feedback-Mechanismus“ ist erforderlich, mit dem Nutzer Mängel mitteilen und ausgenommene Informationen in zugänglicher Form anfordern können. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) bzw. entsprechenden Ländergesetzen wurden diese Anforderungen in nationales Recht umgesetzt.

Auf der Seite bitvtest.de gibt BIK Hilfestellung für die Umsetzung: Die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Die Erstellung des Artikels wurde unterstützt durch die Expertise der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und der Überwachungsstelle des Bundes.