Neues von der BIK-Testentwicklung: BITV-/WCAG-Test wurde überarbeitet

19. März 2019

Durch die erfolgten Anpassungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie der EN 301 549 und die geplante Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) haben wir auch unser Prüfverfahren angepasst.

Im Juni 2018 wurden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 als W3C Recommendation (Web-Standard) veröffentlicht. Siebzehn neue Erfolgskriterien wurden in die WCAG 2.1 aufgenommen, zwölf davon auf dem Konformitätslevel AA. In der Folge wurde im August 2018 die europäische Norm EN 301 549 an die WCAG 2.1 angepasst. Die entsprechende Weiterentwicklung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist im Gange und voraussichtlich im April 2019 abgeschlossen. Die BITV wird die Anforderungen der WCAG 2.1 (Level AA) bzw. der EN 301 549 und deren Konformitätsbedingungen übernehmen.

Für unsere Testverfahren ergibt sich daraus Änderungsbedarf. Wir haben zwölf neue Prüfschritte für die zusätzlichen Anforderungen der WCAG 2.1 entworfen und mit den BITV-/WCAG-Test-Prüfern und weiteren Experten diskutiert. Mitte März 2019 haben wir diese Prüfschritte freigeschaltet. Das Prüfverfahren wuchs dadurch von 49 auf 60 Prüfschritte (es kommen zwar 12 neue Prüfschritte dazu, aber der Prüfschritt 2.4.8a Position im Webauftritt klar ist weggefallen, da er in den WCAG auf Konformitätsstufe AAA steht (2.4.8 Location)). Zudem haben wir die Auswertung des BITV-Tests an die des WCAG-Tests und damit an die neuen Konformitätsbedingungen der BITV angepasst: Eine Seite ist konform, wenn dort alle Prüfschritte erfüllt sind (weitere Informationen zur Auswertung unter Der WCAG-Test - Vertiefende Informationen). Unser bisheriges Punktesystem werden wir nicht halten können. Es wird also weder beim entwicklungsbegleitenden noch beim abschließenden Test ein Punkteergebnis geben.

Weitere Informationen auf unserer Seite bitvtest.de: