Gesetze & Standards: BMAS-Leitlinie erklärt die Verpflichtung zu barrierefreien Produkten und Dienstleistungen

1. Juli 2022

Mit Leitlinien unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Unternehmen, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und damit ihre zukünftige Verpflichtung zu barrierefreien Produkten und Dienstleistungen zu verstehen.

Mit dem European Accessibility Act bzw. der Richtlinie (EU) 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderung für Produkte und Dienstleistungen werden Wirtschaftsakteure verpflichtet, verschiedene Produkte und Dienstleistungen barrierefrei in Verkehr zu bringen. Deutschland hat die EU-Richtlinie im Juli 2021 durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt. Zur Anwendung des BFSG hat das BMAS einen informativen Text mit praktischen Beispielen und verständlichen Erklärungen veröffentlicht: Leitlinien zur Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (PDF, 150KB).

Das Wichtigste für privatrechtliche Anbieter von Websites und Apps haben wir in unserem Artikel auf bitvtest.de zusammengefasst: Der "European Accessibility Act" und die Umsetzung in Deutschland.