Neues von BIK: Der BITV-Test kommt mit neuen EN-Prüfschritten

1. März 2021

Ab dem 1. März 2021 enthält der BIK BITV-Test (Web) nicht mehr 60, sondern 92 Prüfschritte. In einem ausführlichen Artikel erläutern wir den rechtlichen Hintergrund und die neu hinzugekommenen Prüfschritte.

Die BITV 2.0 verweist seit ihrer Novellierung im Mai 2019 auf geltende Europäische Normen (EN). Für die Barrierefreiheit von Webangeboten gilt die EN 301 549 (PDF). Das Kapitel 9 der EN 301 549 gibt die 50 Anforderungen der internationalen Richtlinien, der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, wieder. Diese Anforderungen bildet der BITV-Test bislang schon ab.

Neu hinzu kommen zusätzliche Anforderungen für Web-Inhalte, die die EN im Annex A, in der Tabelle A.1 (PDF) neben denen des Kapitels 9 aufzählt. Der BITV-Test prüft also fortan 32 zusätzliche Prüfschritte, also insgesamt 92 Prüfschritte.

Die Weiterentwicklung des BITV-Tests erfolgt in einem von DIAS moderierten öffentlichen Austausch mit Barrierefreiheits-Expertinnen und -Experten auf der Plattform GitHub - BIK Web-Test. Neben Verbänden und Organisationen von Menschen mit Behinderungen nehmen an dem Austausch auch Hochschulen, kompetente Webagenturen, Überwachungsstellen und qualifizierte Einzelpersonen teil.

Die BIK-Testentwicklung hat nun einen ausführlichen Artikel veröffentlicht, der darstellt, warum es sich bei den neuen Prüfschritten um normative Anforderungen handelt, einen Überblick zu den Anforderungen gibt und alle Prüfschritte im Detail erläutert: Überarbeitung von Prüfschritten im Jahr 2021.