Gesetze & Standards: Ein Blick in das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

30. März 2022

Wirtschaftsakteure aufgepasst: Die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen wurde im Juli 2021 in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. In einem neuen Artikel werfen wir einen Blick in das BFSG und fassen zusammen, auf was sich Anbieter von Webseiten und Apps einstellen sollten.

Drei Jahre nachdem die Europäische Union mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 öffentliche Stellen zu barrierefreien Websites und Apps verpflichtet hatte, nahm sie auch die Privatwirtschaft in den Blick: Mit der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderung für Produkte und Dienstleistungen, dem sogenannten "European Accessibility Act", wurden Wirtschaftsakteure verpflichtet, verschiedene Produkte und Dienstleistungen barrierefrei in Verkehr zu bringen. Deutschland hat die EU-Richtlinie im Juli 2021 durch ein neues Stammgesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in nationales Recht umgesetzt.

Wir geben einen Überblick zum Stand der rechtlichen Umsetzung und erläutern die wichtigsten Inhalte des BFSG - den Anwendungsbereich, die Umsetzungsfristen, die Anforderungen an die Barrierefreiheit, die Pflichten der Wirtschaftsakteure und die geplante Marktüberwachung - in unserem Artikel Der „European Accessibility Act“ und die Umsetzung in Deutschland.