Rechtliche Entwicklungen: Neue EU-Richtlinie zu Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

11. Juni 2019

Am 7. Juni 2019 wurde die neue EU-Richtlinie zu „Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit werden erstmals verschiedene Bereiche der Privatwirtschaft zu barrierefreien Webangeboten und Produkten verpflichtet.

Mit der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) wurde ein Rechtsakt verabschiedet, der erstmals auch Wirtschaftsakteure zu Barrierefreiheit verpflichtet. Die EU-Richtlinie zählt Produkte (Hardware und Betriebssysteme, E-Book-Lesegeräte oder Selbstbedienungsterminals usw.) und webbasierte Dienstleistungen (elektronischer Handel, Online-Bankwesen, audiovisuelle Mediendienste, E-Books usw.) auf, die zukünftig barrierefrei in Verkehr gebracht werden müssen.

Die Richtlinie wurde am 7. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss bis zum 28. Juni 2022 in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

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