Projekt BIK für Alle: Unser neuer Leitfaden „Deutsche Gebärdensprache im Internet umsetzen“

29. Mai 2018

Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) machen Webseiteninhalte für gehörlose Menschen zugänglich. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) fordert deshalb, auf Internetseiten Gebärdensprachvideos bereitzustellen, die Informationen zum Inhalt und zur Navigation vermitteln. Doch welche Informationen sollen in die DGS übertragen werden? Und worauf muss ich bei der Beauftragung achten? Unser neuer Leitfaden möchte Webanbietern praktische Hilfestellung geben.

Ein Gebärdensprachvideo gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist ein kurzer Film, in dem ein Gebärdensprachdolmetscher bzw. eine -dolmetscherin die wichtigsten Informationen zur Webseite gebärdet. Der neue Leitfaden erläutert, was Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist und was die BITV 2.0 fordert. Zudem unterstützt er die praktische Umsetzung, indem er die folgenden Fragen beantwortet:

  • Kann ich selbst filmen oder soll ich beauftragen?
  • Wen kann ich beauftragen?
  • Welche Inhalte soll ich in Deutscher Gebärdensprache anbieten?
  • Wie integriere ich Gebärdensprachfilme in mein Webangebot?

Der Leitfaden wurde mit der Unterstützung von Ralph Raule entwickelt. Er ist Vorsitzender des Gehörlosenverband Hamburg e.V. und Geschäftsführer der Gebärdenwerk GmbH.

Unser neuer Leitfaden findet sich auf der Webseite des Projekts 'BIK für Alle': Deutsche Gebärdensprache im Internet umsetzen.