29. Mai 2018
Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) machen Webseiteninhalte für gehörlose Menschen zugänglich. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) fordert deshalb, auf Internetseiten Gebärdensprachvideos bereitzustellen, die Informationen zum Inhalt und zur Navigation vermitteln. Doch welche Informationen sollen in die DGS übertragen werden? Und worauf muss ich bei der Beauftragung achten? Unser neuer Leitfaden möchte Webanbietern praktische Hilfestellung geben.